Berlin, 27. April 2026
Die entscheidende Frage: Kommt die Ware zurück?
Bevor ich eine Zollanmeldung vorbereite, stelle ich meinen Kunden immer diese eine Frage: Bleibt die Ware dauerhaft im Bestimmungsland, oder kommt sie irgendwann zurück?
Das klingt banal. Ist es aber nicht. Denn von der Antwort hängt ab, welches Zollverfahren anzuwenden ist, welche Dokumente vorbereitet werden müssen und ob Zollabgaben fällig werden.
Grundsätzlich gilt nach EU-Zollrecht: Einfuhrabgaben werden nur für Waren erhoben, die endgültig in den Wirtschaftskreislauf der EU eingeführt werden. Waren, die nur vorübergehend in ein anderes Land gebracht und anschließend zurückgeführt werden, können von Abgaben ganz oder teilweise befreit sein. Dafür gibt es eigene Verfahren, die voraussetzen, dass man sie rechtzeitig und korrekt anmeldet.
Vorübergehende Ausfuhr: wenn die Ware wiederkommt
Wir haben für einen Kunden Sportausrüstung von Deutschland nach Georgien zur Fecht-Europameisterschaft transportiert. Die Ausrüstung wurde ausschließlich während der Veranstaltung genutzt und sollte anschließend nach Deutschland zurückgebracht werden. In diesem Fall war klar: Es handelte sich nicht um eine endgültige, sondern um eine vorübergehende Ausfuhr.
Wir haben die Ware entsprechend im Verfahren der vorübergehenden Ausfuhr angemeldet. Nach Abschluss der Meisterschaft wurde die Ausrüstung wieder nach Deutschland eingeführt und dort zollrechtlich als Rückware abgefertigt.
Hätten wir das falsch eingeschätzt und eine endgültige Ausfuhr angemeldet, wäre die Rückeinfuhr deutlich aufwendiger und kostspieliger geworden. Denn dann hätte die Ware bei der Rückkehr nach Deutschland unter Umständen als Neueinfuhr behandelt werden müssen, mit allen daraus resultierenden Abgaben und Formalitäten.
Die Lektion daraus ist einfach: Vor jeder Ausfuhranmeldung muss der Zweck der Ausfuhr geklärt werden. Handelt es sich um eine Messe, eine Sportveranstaltung, eine Ausstellung, eine Reparatur oder einen anderen zeitlich begrenzten Einsatz? Dann ist das vorübergehende Verfahren das richtige.
Das Ergebnis: Für denselben LKW mit derselben Ladung mussten zwei separate Zollanmeldungen erstellt werden. Ein Teil der Ware wurde im Verfahren der vorübergehenden Einfuhr angemeldet, der andere im Verfahren der endgültigen Einfuhr.
Wer das nicht weiß und einfach alles über eine Sammelanmeldung schickt, riskiert Probleme bei der späteren Wiederausfuhr des vorübergehend eingeführten Teils. Der Zoll erwartet, dass vorübergehend eingeführte Waren wieder ausgeführt werden. Ist das in der Anmeldung nicht korrekt dokumentiert, wird es kompliziert.
Das Carnet ATA: die elegante Lösung für Wiederholungsfälle
Das Carnet ATA ist ein internationales Zolldokument, mit dem die Ausfuhr aus der EU, der Transit durch Drittländer, die vorübergehende Einfuhr im Bestimmungsland sowie die spätere Wiedereinfuhr in die EU auf einem einzigen Dokument abgewickelt werden. Es kann bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer beantragt werden und ermöglicht eine schnellere Grenzabfertigung, weil in vielen Fällen eine separate Zollanmeldung entfällt.
Was ich in der Praxis immer wieder sehe
Das ist keine Bürokratie um der Bürokratie willen. Es ist die Grundlage dafür, dass Transporte reibungslos ablaufen und keine bösen Überraschungen an der Grenze auf einen warten.
Du planst einen internationalen Transport und bist dir beim Zollverfahren unsicher? Ruf uns an. Wir klären das gemeinsam, bevor die Sendung unterwegs ist.
FAQ zur Ausfuhranmeldung
Autor: Alfred Martin
Position: Strategic Logistics Advisor
Veröffentlicht am: 27.04.2026










