MARTIN Internationale Spedition GmbH, Westhafenstr. 1, 13353 Berlin, GERMANY
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Ihre Zollabwicklung für internationale Afghanistan-Transporte
Importzollanmeldung in Deutschland für Waren aus Usbekistan
Wir übernehmen die vollständige Importzollanmeldung in Deutschland für Ihre Lieferungen aus Usbekistan. Unsere Leistung umfasst die Dokumentenprüfung, Abgabenermittlung und elektronische Anmeldung beim deutschen Zollamt.
Eine EORI-Nummer ist erforderlich. Wir begleiten Sie auf Wunsch durch den Antragsprozess. Nach Freigabe durch den Zoll kann die Ware offiziell weitertransportiert werden.
Exportzollabwicklung in Deutschland für Waren nach Usbekistan
Wir erstellen die Ausfuhranmeldung, bereiten alle Unterlagen für den Zoll vor und koordinieren den Ablauf – inklusive möglicher Zollbeschau. Voraussetzung: eine gültige EORI-Nummer des Absenders.
Nach positiver Prüfung durch das Zollamt wird die Ware zur Ausfuhr freigegeben.
Importzollabwicklung in Usbekistan für Waren aus Deutschland
Schon vor Versand klären wir, ob bestimmte Einfuhrbedingungen gelten (z. B. Registrierungen, Zertifikate). Wir erstellen alle benötigten Formulare, kalkulieren Zollgebühren und kümmern uns um die Dokumentenabgabe beim usbekischen Zoll.
Nach Abgabe und Zahlung der Zollabgaben erfolgt die Freigabe zur Zustellung.
Wir holen Ihre Fracht zuverlässig beim Versender ab – mit optimaler Fahrzeugplanung und schneller Disposition.
Die Anmeldung erfolgt durch unsere Fachleute unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben – digital und effizient.
Nach erfolgter Verzollung liefern wir Ihre Sendung sicher und termingetreu aus.
Ihre unverbindliche und kostenfreie Anfrage ist bei uns in guten Händen – wir bearbeiten sie noch am gleichen Tag!
Wir garantieren Ihnen einen verbindlichen Frachtpreis ohne versteckte Kosten.
Ihre Anfrage wird von einem persönlichen Bearbeiter betreut – für individuelle Lösungen und direkte Kommunikation
Wir stehen für Kompetenz und Zuverlässigkeit in der Logistik.
Für die Importzollabwicklung aus Usbekistan werden in der Regel eine Handelsrechnung, eine Packliste, Transportdokumente sowie die korrekte Zolltarifnummer benötigt. Zusätzlich sind Angaben zum Warenwert, zum Warenursprung und zum Importeur erforderlich. Je nach Ware können Ursprungsnachweise, Zertifikate oder behördliche Genehmigungen notwendig sein.
Bei der Importzollabwicklung aus Usbekistan wird die Ware beim EU-Zoll als Drittlandsimport angemeldet. Der Zoll prüft die Unterlagen, den Zollwert, die Zolltarifnummer und den Warenursprung. Anschließend werden Zollabgaben und Einfuhrumsatzsteuer festgesetzt und nach Abschluss der Zollprüfung die Ware freigegeben.
Für den Export nach Usbekistan sind eine Handelsrechnung, eine Packliste, die elektronische Ausfuhranmeldung sowie Transportdokumente erforderlich. Abhängig von der Ware können zusätzliche Ursprungsnachweise, Konformitätszertifikate oder Ausfuhrgenehmigungen notwendig sein. Vollständige Unterlagen sind entscheidend für eine reibungslose Abwicklung.
Bei Importen aus Usbekistan fallen Zollabgaben, Einfuhrumsatzsteuer sowie gegebenenfalls weitere Abgaben an. Die Berechnung erfolgt auf Basis des Zollwerts, der sich aus dem Warenwert zuzüglich Transport- und Nebenkosten bis zur EU-Grenze zusammensetzt. Die Höhe der Abgaben richtet sich nach der Zolltarifnummer und dem Warenursprung.
Die geltenden Zolltarife für Waren aus Usbekistan richten sich nach der jeweiligen Zolltarifnummer. Je nach Warengruppe können unterschiedliche Zollabgaben anfallen. Maßgeblich sind die aktuelle Zolltarifklassifizierung, der Warenursprung sowie die zum Zeitpunkt der Einfuhr gültigen handelspolitischen Regelungen.
Die Zollabwicklung bei Importen und Exporten mit Usbekistan kann bei vollständigen und korrekten Unterlagen innerhalb weniger Tage erfolgen. Verzögerungen entstehen häufig durch zusätzliche Prüfungen, unvollständige Dokumente oder nationale Importkontrollen. Eine sorgfältige Vorbereitung verkürzt die Abfertigungszeit deutlich.
Für Exporte nach Usbekistan gelten die EU-Ausfuhrvorschriften sowie die nationalen Importbestimmungen Usbekistans. Diese betreffen unter anderem Warenklassifizierung, Dokumentationspflichten und mögliche Genehmigungen. Bestimmte Waren unterliegen zusätzlichen regulatorischen Anforderungen.
Ja, beim Warenverkehr mit Usbekistan bestehen für bestimmte Güter Verbote oder Genehmigungspflichten. Diese betreffen insbesondere regulierte, sensible oder genehmigungspflichtige Waren. Vor dem Versand sollte geprüft werden, ob die Ware zulässig ist und welche Nachweise oder Genehmigungen erforderlich sind.
Wir organisieren internationale LKW-Transporte und Luftfracht für B2B-Kunden EU-weit, in Osteuropa, auf dem Balkan, im Kaukasus und in Zentralasien.