Berechnung der ADR Punkte nach 1.1.3.6 als Vorprüfung für Gefahrguttransporte
ADR Punkte
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Rechtlicher Hinweis: Dieser ADR Gefahrgut Rechner dient ausschließlich der unverbindlichen Vororientierung und ersetzt keine rechtlich vorgeschriebene Gefahrgutprüfung nach ADR, GGVSEB oder sonstigen nationalen und internationalen Vorschriften.
Die Berechnung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der vom Nutzer eingegebenen Daten. MARTIN Internationale Spedition GmbH übernimmt keine Gewähr für Vollständigkeit, Aktualität, Richtigkeit oder rechtliche Verbindlichkeit der Ergebnisse.
Insbesondere werden UN Nummern, Verpackungsgruppen, Tunnelbeschränkungscodes, Sondervorschriften, Zusammenladeverbote, Freistellungen, begrenzte Mengen, Beförderungskategorien sowie nationale Sonderregelungen nicht automatisch geprüft.
Die Verantwortung für die korrekte Klassifizierung, Deklaration, Verpackung, Kennzeichnung, Dokumentation und gesetzeskonforme Beförderung gefährlicher Güter liegt ausschließlich beim Absender, Auftraggeber bzw. Verantwortlichen gemäß geltendem Gefahrgutrecht.
Vor jeder tatsächlichen Beförderung gefährlicher Güter ist eine vollständige fachliche und rechtliche Prüfung durch qualifiziertes Personal oder einen Gefahrgutbeauftragten erforderlich.
Eine Haftung der MARTIN Internationale Spedition GmbH für direkte oder indirekte Schäden, Bußgelder, Verzögerungen, Folgeschäden oder sonstige Nachteile im Zusammenhang mit der Nutzung dieses Rechners wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Im europäischen Gefahrguttransport wird häufig die sogenannte 1000 Punkte Regelung nach ADR 1.1.3.6 angewendet. Sie dient dazu, bestimmte kleinere Gefahrgutmengen unter vereinfachten Vorschriften zu transportieren.
Ob die Regelung angewendet werden kann, hängt von der Beförderungskategorie, der Stoffklasse und der transportierten Menge ab.
Warum die Berechnung relevant ist
Bereits kleine Unterschiede bei Menge oder Kategorie können dazu führen, dass vollständige ADR Vorschriften gelten. Dadurch verändern sich Anforderungen an Fahrzeugausrüstung, Kennzeichnung, Dokumentation und Fahrerqualifikation.
Vor allem bei gemischten Sendungen mit mehreren Gefahrgutpositionen ist die Berechnung wichtig, um den Transport korrekt einzustufen.
Welche Daten für die Prüfung benötigt werden
Für eine ADR Bewertung werden unter anderem die UN Nummer, die Gefahrgutklasse, die Beförderungskategorie sowie die tatsächliche Menge benötigt. Diese Informationen stammen in der Regel aus Sicherheitsdatenblättern oder der offiziellen ADR Tabelle.
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